BReG: Keine Umsatzsteuer auf Kryptowährungen
Die Verwendung von sog. Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Daher unterliegt die Hingabe von Kryptogeld zur Entgeltentrichtung nicht der Umsatzsteuer, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BReG, 19/2452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1975) hervor. Risiken für die Finanzstabilität durch die Nutzung von Kryptowährungen erwartet die Bundesregierung nicht.
(hib 420/2018 vom 15.6.2018)