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RdF-News
06.02.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Kapitalmarktunion - politische Einigung über einen einfacheren und rascheren grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds

Die EU-Institutionen ergreifen Maßnahmen, um Unternehmen einen einfacheren und rascheren Zugang zu Finanzmitteln in ganz Europa zu ermöglichen.

Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5.2.2019 eine vorläufige Einigung über ein Maßnahmenpaket zur Beseitigung bestehender Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds erzielt. Die Einigung wird nun den EU‑Botschafterinnen und ‑Botschaftern zur Billigung vorgelegt.

Mit dieser Einigung wird der derzeitige Regelungsrahmen für Investmentfonds verbessert; dieser basiert im Wesentlichen auf der OGAW-Richtlinie (Vorschriften für bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und der AIF-Richtlinie (Vorschriften für die Verwalter alternativer Investmentfonds), ergänzt durch vier fondsspezifische Rahmenregelungen (europäischer Risikokapitalfonds, Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum, europäischer langfristiger Investmentfonds und Geldmarktfonds). Die Regelungen für die EU-Investmentfonds ermöglichen es den Fondsmanagern, ihre Fonds in der gesamten EU zu vertreiben und – mit einigen Ausnahmen – auch zu verwalten, wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Anlegerschutz gewährleistet ist.

Obwohl bei den EU-Investmentfonds in den letzten Jahren ein rasches Wachstum zu verzeichnen war, ist der Markt für diese Fonds nach wie vor überwiegend national strukturiert: 70 % aller verwalteten Vermögenswerte werden von Investmentfonds gehalten, die nur im Inland für den Verkauf registriert sind. Nur 37 % der OGAW und etwa 3 % der AIF sind für den Verkauf in mehr als drei Mitgliedstaaten registriert.

Die am 5.2.2019 vereinbarte Neuregelung wird den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds erleichtern, indem die derzeitigen regulatorischen Hindernisse abgebaut und die Kosten des grenzüberschreitenden Vertriebs verringert werden.

Der Text wird nunmehr den EU-Botschafterinnen und -Botschaftern zur Bestätigung vorgelegt. Danach wird er einer Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen unterzogen. Anschließend werden Parlament und Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung und die vorgeschlagene Richtlinie in erster Lesung anzunehmen.



(PM des Europäischen Rates vom 5.2.2019)

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