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RdF-News
28.02.2019
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Europäischer Rat: Kapitalmarktunion - Politische Einigung über EU-Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen

Die EU unterstützt die Kreditvergabe durch Erleichterung des Zugangs zu Hypothekendarlehen und Darlehen im öffentlichen Sektor.

Der rumänische Vorsitz und das Europäische Parlament haben heute eine vorläufige Einigung über einen harmonisierten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen erzielt. In diesem Rahmen ist eine gemeinsame Definition für die Verwendung des Gütesiegels "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und die Gewährung einer günstigeren Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung vorgesehen. Die Einigung wird nun den EU‑Botschafterinnen und ‑Botschaftern zur Billigung vorgelegt.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind Finanzinstrumente, die durch einen abgegrenzten Pool von Vermögenswerten – typischerweise Hypotheken oder öffentliche Schuldtitel – besichert sind, auf den die Anleger im Fall der Insolvenz des Emittenten bevorrechtigt zugreifen können. Gedeckte Schuldverschreibungen, so der Europäische Rat, sind eine effiziente Finanzierungsquelle für die Wirtschaft, wodurch ein hohes Maß an Sicherheit für Anleger sichergestellt wird.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind in einigen Mitgliedstaaten ein wichtiges Finanzierungsinstrument, während sie in anderen wenig genutzt werden. Dank der heute erzielten Einigung wird die EU über einen Rahmen verfügen, mit dem Anreize für die Nutzung dieser Produkte in ganz Europa geschaffen werden und aktiv zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion beigetragen wird.

Eugen Teodorovici, Finanzminister Rumäniens

Die Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen sind in Deutschland, Dänemark, Frankreich, Spanien, Italien, Luxemburg und Schweden besonders gut entwickelt, da in diesen Ländern seit langem nationale Regelungen bestehen. Im Dezember 2015 belief sich das umlaufende Volumen an gedeckten Schuldverschreibungen, die von in der EU ansässigen Instituten begeben wurden, auf 2,1 Bio. Euro, was 84 % des Gesamtvolumens auf globaler Ebene entspricht.

Ziel des vorgeschlagenen Rahmens (bestehend aus einer Richtlinie und einer Verordnung), der von der Kommission im März 2018 vorgestellt wurde, ist die Festlegung von Mindestharmonisierungsanforderungen, die alle in der EU vermarkteten gedeckten Schuldverschreibungen erfüllen müssen. Dies wird die Sicherheit für Anleger erhöhen und neue Chancen eröffnen, insbesondere im Falle schwach entwickelter Märkte.

Der vorgeschlagene Rahmen

  • sieht eine gemeinsame Begriffsbestimmung der gedeckten Schuldverschreibungen vor;
  • legt die strukturellen Merkmale des Instruments fest;
  • legt die Aufgaben und die Zuständigkeiten für die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen fest;
  • legt die Vorschriften fest, welche die Verwendung des Gütesiegels "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" gestatten;
  • verschärft die Bedingungen, unter denen gedeckten Schuldverschreibungen gemäß der Eigenmittelverordnung (CRR) eine aufsichtliche Vorzugsbehandlung gewährt werden kann.

Die politische Einigung bezüglich der gedeckten Schuldverschreibungen wird nun den EU-Botschafterinnen und ‑Botschaftern zur Billigung vorgelegt. Danach wird der Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet. Anschließend werden Parlament und Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung und die vorgeschlagene Richtlinie in erster Lesung anzunehmen.

(PM Europäischer Rat vom 27.2.2019)

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