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RdF-News
07.02.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Kapitalmarktunion - Einigung über aktualisierte Vorschriften für Finanzderivate und Clearing

Die EU arbeitet derzeit daran, die Vorschriften für nichtfinanzielle Gegenparteien, kleine finanzielle Gegenparteien und Pensionsfonds, die Finanzderivate nutzen, zu vereinfachen.

Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5.2.2019 eine vorläufige Einigung über die Verbesserung des bestehenden Regelungsrahmens für den Markt für außerbörslich gehandelte (OTC-)Derivate erzielt. Der vereinbarte Text wird nun den EU‑Botschafterinnen und ‑Botschaftern zur Billigung vorgelegt.

 

Die 2012 erlassene Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) ist Teil der Regulierungsmaßnahmen, die die EU als Reaktion auf die Finanzkrise ergriffen hat; konkret geht es darin um Lösungen für die Probleme im Zusammenhang mit der Funktionsweise des OTC-Derivatemarkts, die während der Finanzkrise 2007-2008 aufgetreten sind.

Im Mai 2017 hat die Kommission eine Verordnung zur Änderung und Vereinfachung der EMIR-Verordnung vorgeschlagen, um Abhilfe für unverhältnismäßige Befolgungskosten, Probleme mit der Transparenz und unzureichenden Zugang zum Clearing für bestimmte Gegenparteien zu schaffen.

Zur Erhöhung der Effizienz wird in dem Text, auf den sich die beiden gesetzgebenden Organe verständigt haben, eine neue Kategorie von "kleinen finanziellen Gegenparteien" eingeführt. Diese werden künftig nicht mehr verpflichtet sein, das Clearing ihrer Transaktionen durch eine zentrale Gegenpartei (CCP) vornehmen zu lassen; den Verpflichtungen zur Risikominderung sind jedoch auch sie weiterhin unterworfen. Analog werden auch für kleinere nichtfinanzielle Gegenparteien niedrigere Clearingauflagen gelten. Darüber hinaus wird die vorübergehende Befreiung der Altersversorgungssysteme von der Clearingpflicht um nochmals zwei Jahre verlängert (im Anschluss ist zweimal eine weitere Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich).

Was die Berichtspflichten angeht, so ist eine Straffung der bestehenden Regelung vorgesehen, um die Qualität der gemeldeten Daten und die Wirksamkeit der Überwachung zu verbessern: Die Verpflichtung zur Meldung historischer Daten ("Backloading") sowie gruppeninterner Geschäfte mit nichtfinanziellen Gegenparteien wird gestrichen.

Außerdem sollen mit der Verordnung Anreize geschaffen und der Zugang zu Clearingdiensten durch Beseitigung unnötiger Hindernisse erleichtert werden. Konkret werden Clearing‑Broker künftig verpflichtet sein, ihre Dienste zu fairen, angemessenen, nicht diskriminierenden und transparenten handelsüblichen Bedingungen ("FRAND") zu erbringen; insbesondere sollen Transparenz bei den Gebühren sowie neutrale und rationale vertragliche Vereinbarungen gewährleistet werden.

Der Text wird nun den EU-Botschafterinnen und -Botschaftern zur Bestätigung vorgelegt. Sodann wird er von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet werden. Parlament und Rat werden sodann ersucht werden, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.



(PM Europäischer Rat vom 5.2.2019)

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