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RdF-News
01.03.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Kapitalmarktunion - Einigung auf Standpunkt zur Erleichterung des Zugangs zu den Finanzmärkten für KMU

Im Rahmen der Kapitalmarktunion ergreift die EU Maßnahmen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen zu erleichtern.

Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter haben am 27.2.2019 den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag gebilligt, mit dem den KMU, die versuchen, Wertpapiere an Finanzmärkten zu emittieren und dort eine Notierung zu erlangen, der Zugang zu diesen Märkten unter gleichzeitiger Wahrung des Anlegerschutzes und der Marktintegrität erleichtert werden soll. Die Initiative betrifft speziell "KMU-Wachstumsmärkte", eine kürzlich eingeführte Kategorie von Handelsplätzen für kleine Emittenten. Auf der Grundlage dieses Texts wird der Vorsitz am 6. März Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

Die KMU leisten den größten Beitrag zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa. Sie sind jedoch bei ihrer Finanzierung weitgehend von Bankkrediten abhängig. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die KMU bei der Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen tatkräftig zu unterstützen und ihnen einen einfacheren, leichteren Zugang zu den Kapitalmärkten zu ermöglichen.

Eugen Teodorovici, rumänischer Finanzminister

Von den 20 Mio. KMU in Europa sind nur 3 000 derzeit an Börsen notiert. Zum Teil ist dies einerseits auf hohe Befolgungskosten und andererseits auf unzureichende Liquidität zurückzuführen. Daher soll mit den vorgeschlagenen Vorschriften der Verwaltungsaufwand verringert und die Bürokratie für kleinere Unternehmen abgebaut werden.

Der Vorschlag beinhaltet Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung, mit denen die Verpflichtungen, die für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten gelten, unter Wahrung der Marktintegrität angemessener gestaltet werden sollen; insbesondere umfasst dies Folgendes:

  • einen gestrafften Verwaltungsaufwand, bei dem die Marktintegrität und die Anlegerinformationen gewahrt bleiben, vor allem in Bezug auf die Meldepflichten hinsichtlich der Personen, die auf preissensible Informationen zugreifen können ("Insiderlisten");
  • einen vereinfachten "Prospekt", der für KMU, die bereits an einem KMU-Wachstumsmarkt notiert gewesen sind, angemessener ist.

Das Parlament hat am 7.12.2018 seinen Standpunkt zu KMU-Notierungen festgelegt. Daher können nunmehr Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament aufgenommen werden.

(PM Europäischer Rat vom 27.2.2019)

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