BaFin: Informationen zur Anrechnungserlaubnis für Instrumente des harten Kernkapitals
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Informationen zu Anträgen nach Art. 26 Abs. 3 der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Um Kapitalinstrumente als Instrumente des harten Kernkapitals einstufen zu dürfen, müssen die Institute vorab eine entsprechende Anrechnungserlaubnis bei der BaFin beantragen. Das veröffentlichte Schreiben listet auf, welche Unterlagen nach Artikel 26 Absatz 3 CRR mit dem Antrag einzureichen sind und welche Erklärungen die Geschäftsleiter abzugeben haben.
(www.bafin.de)