R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
RdF-News
11.02.2019
RdF-News
DAI/DIHK: Harter Brexit: Risikoabsicherung nichtfinanzieller Unternehmen mit Derivaten sicherstellen


Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Brexit-Steuerbegleitgesetz, dass der Gesetzgeber die Risikoabsicherung nichtfinanzieller Unternehmen durch Derivate im Falle eines Brexit ohne Austrittsabkommen sicherstellt. 
 
Anlässlich der Anhörung von Sachverständigen zum Brexit-Steuerbegleitgesetz vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 11.2.2019 begrüßen das DAI und der DIHK die Bemühungen der Bundesregierung, nachteilige Auswirkungen eines ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im Finanzmarktbereich zu verringern. Weitere gesetzliche Schritte seien jedoch nötig, so die Verbände, um für alle relevanten Probleme im Derivatebereich Lösungen zu finden. „Die Bedeutung des Derivategeschäfts für die deutsche Wirtschaft kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden,“ betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. „Derivate sind für nichtfinanzielle Unternehmen unentbehrlich, damit sie sich gegen Zins-, Währungs- und Rohstoffpreisschwankungen absichern und so die Planbarkeit unternehmerischen Handelns erhöhen können.“ Ein Brexit ohne den Abschluss eines Austrittsabkommens gefährdet diese Risikoabsicherung, da Derivategeschäfte mit Gegenparteien im Vereinigen Königreich über den sog. EU-Pass zukünftig nicht mehr möglich sein werden. Daraus ergeben sich Probleme für clearing- und nicht-clearingpflichtige außerbörslich gehandelten OTC-Derivate sowie börsengehandelte Warenderivate. Aufgrund der hohen Volumina an Derivaten, die im Vereinigten Königreich gehandelt werden, sind die entstehenden Probleme nicht zu unterschätzen. So beträgt nach Angaben der Bank of England beispielsweise das Volumen der vom Brexit betroffenen nicht-clearingpflichtigen außerbörslich gehandelten OTC-Derivate rund 28 Bio. Pfund (gemessen am offenen Bruttonominalbetrag), wovon rund 18 Bio. Pfund erst nach März 2019 auslaufen. Sollten die finanziellen Gegenparteien mit der Umstrukturierung, die wegen der durch den Brexit geänderten Rahmenbedingungen notwendig ist, bis Ende März nicht fertig sowie der Flut an Verlagerungen nicht Herr werden, könnten manche Absicherungen gar nicht mehr stattfinden oder nur zu sehr viel höheren Kosten. 

Mangels einer europäischen Lösung plant der deutsche Gesetzgeber mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz befristete Übergangsregeln zu ermöglichen, die insbesondere Probleme beim nicht-clearingpflichtigen Derivategeschäft lindern sollen. Allerdings umfasst der Gesetzentwurf keinerlei Neugeschäft. „Um im Fall eines harten Brexit die Risikoabsicherung nichtfinanzieller Unternehmen nicht zu gefährden, sollte für eine Übergangszeit auch der Abschluss von neuen Derivateverträgen über im Vereinigten Königreich ansässige Finanzdienstleister möglich sein“, betont Michaela Hohlmeier, Leiterin des Brexit-Projekts beim DAI.
 
In Ergänzung der Stellungnahme haben das Deutsche Aktieninstitut, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Verband Deutscher Treasurer am 11.2.2019 Empfehlungen zu den Auswirkungen eines Brexit ohne Austrittsabkommen auf das Derivategeschäft von EU-Unternehmen vorgestellt. Die Verbände empfehlen Unternehmen, die Derivategeschäfte mit Finanzdienstleistern im Vereinigten Königreich tätigen, sofort mit den Vorbereitungen auf das Szenario Brexit ohne Austrittsabkommen zu beginnen. Zeitgleich fordern sie den Gesetzgeber auf, Notfallmaßnahmen für die verbleibenden Problemfelder zu implementieren, um negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität und die Absicherung nichtfinanzieller Unternehmen zu verhindern.
 
Die gemeinsame Stellungnahme und die Empfehlungen stehen zum Download bereit. 

(PM DAI/DIHK vom 11.2.2019)

stats