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RdF-News
14.11.2017
RdF-News
BdB: Erfolgreiche Reform der Einlagensicherung nicht gefährden

 

Die Einlagensicherung ist für die deutschen Sparer ein hohes Gut, das durch unkalkulierbare Risiken nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. Mit der Fokussierung auf private Einleger wurde der Fonds zukunftsfähig aufgestellt. „Die erfolgreiche Reform des Einlagensicherungsfonds dürfen wir nicht gefährden“, sagte Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes (BdB) und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg. „Wir sind offen für neue Mitglieder, allerdings müssen mögliche Risiken vor der Aufnahme abgegrenzt werden. Im Übrigen sind die satzungsgemäßen Vorgaben zu beachten.“

Einen entschlossenen Kurswechsel mahnte Peters von der Europäischen Zentralbank (EZB) an. Die Konjunktur in Europa laufe gut, Deflationsrisiken seien gebannt. „Die Gefahr steigt, dass durch die Niedrigzinsen, Kapital in die falsche Richtung gelenkt wird und neue Verwerfungen erzeugt. Wir sprechen uns für eine zügige Halbierung des negativen Einlagenzinses der EZB aus, um die  Banken zu entlasten“, so der Bankenpräsident.

Mit Blick auf Europa forderte Peters, die Europäische Währungsunion dauerhaft auf eine stabile Grundlage zu stellen. Dafür seien weitere Reformen notwendig. Deshalb sollte der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds ausgebaut werden. Dieser hätte die Aufgabe, die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten zu überwachen und daraus abgeleitet Empfehlungen an die Euro-Gruppe auszusprechen. Ein hauptamtlicher Euro-Finanzminister sollte für die Verwaltung des Fonds verantwortlich sein. Mit diesem Amt wären obendrein der Vorsitz der Euro-Gruppe sowie die Außenvertretung der Euro-Staaten in Währungsfragen verbunden.

Eine Entlastung von überflüssiger Bürokratie forderte Peters für die kleinen und mittleren Banken in Deutschland. Gerade diese seien von der komplexen Regulierung und den damit verbundenen bürokratischen Lasten besonders betroffen. Peters schlug vor, u.a. die zahlreichen Meldepflichten für mittelständische Institute deutlich zu reduzieren. Der damit verbundene Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit für den Finanzmarkt.

 (PM BdB vom 13.11.2017)

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