DK: Einigung zum EU-Bankenpaket auf der Zielgraden
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die Verhandlungen zum sogenannten „Bankenpaket“ (CRR II / CRD V / BRRD II / SRMR II) zuletzt deutlich an Tiefe und Geschwindigkeit gewonnen haben und am 4.12.2018 eine wichtige Einigung zu zentralen Themen im Rahmen der Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) in Brüssel erzielt werden konnte.
Mit dem jetzt vorliegenden Kompromiss zum Bankenpaket werde ein wichtiger Beitrag zur weiteren Stabilisierung des europäischen Finanzsektors geleistet. Zudem werde damit den unterschiedlichen Belangen der heterogenen europäischen Bankenmärkte Rechnung getragen.
Die in der Einigung enthaltene neue Definitionsschwelle für „kleine, wenig komplexe“ Institute in Höhe von 5 Mrd. Euro Bilanzsumme – allerdings verbunden mit weiteren einzuhaltenden Kriterien - gehe deutlich über den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission von 1,5 Mrd. Euro hinaus. Damit würden die richtigen Weichen für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung gestellt. In den konkreten Vorschlägen für die Entlastungen kleinerer Institute sehe die DK einen guten Ansatz, auf dem auch in Zukunft aufgebaut werden kann.
Auch das klare Bekenntnis zur Mittelstandsfinanzierung durch die Bestätigung des KMU-Unterstützungsfaktors sowie die Anhebung der Betragsschwelle von 1,5 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro je Kreditnehmer sei zu begrüßen.
Das Einigungspaket trage darüber hinaus dazu bei, eine wesentliche Säule deutscher Altersvorsorgeprodukte - die fondsgebundenen Riester-Angebote – zukunftssicher zu machen. Die DK begrüßt diesen Vorstoß, der zu mehr Planungssicherheit in den Instituten führen wird.
Dass Eigenkapitalinstrumente bei Tochterinstituten künftig ausdrücklich auch bei bestehenden Ergebnisabführungsverträgen als hartes Kernkapital anerkannt werden können, stelle sicher, dass Kreditinstitute auch künftig Organschaften eingehen können, ohne bankaufsichtsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen.
Anders als von der DK gefordert, würden die neuen Marktrisikoregelungen (FRTB – Financial Review of the Trading Book) trotz der noch laufenden Verhandlungen auf Basler Ebene bereits jetzt in der EU integriert. Die anstelle einer neuen Kapitalanforderung zunächst vorgesehene Meldeanforderung sieht die DK sehr kritisch; hier werde ohne Not hoher Umsetzungsaufwand und Zeitdruck bei den Instituten verursacht.
Grundsätzlich sei aus Sicht der DK auch der Vorschlag sinnvoll, Software unter bestimmten Bedingungen zukünftig nicht mehr vom harten Kernkapital abzuziehen und die Details durch die EBA erarbeiten zu lassen.
Zielsetzung sei, das Gesamtpaket bis Jahresende 2018 zu verabschieden. Dabei seien noch wesentliche Themenbereiche – vor allem im Kontext der Bankenabwicklung – offen. So sollten kleine und mittelgroße Institute, die nicht nach europäischem Recht abgewickelt werden, nicht „durch die Hintertür“ durch formale Anforderungen wie z. B. Melde- und Erlaubnispflichten überlastet werden. Die Anforderungen dürften auch nicht dazu führen, dass große Institute durch übermäßig hohe Anforderungen – wie z. B. Erlaubnispflichten – in ihrer Banksteuerung beeinträchtigt werden.
Äußerst kritisch sei die geplante eingeführte Erlaubnispflicht bei der Rückzahlung von MREL-/Abwicklungskapital. Im Eigenmittelbereich – von wo dies übernommen wurde - ist die Regelung nachvollziehbar, da die Instrumente dort dauerhaft zur Verfügung gestellt wurden und die Erlaubnispflicht diese Kontinuität gewährleistet. Das (darüber hinausgehende) MREL-Kapital umfasst aber ein Vielfaches an Papieren, die auch zu Steuerungszwecken kurzfristig umgeschichtet werden. Es ist aus Sicht der DK nicht vorstellbar, wie die geplante Erlaubnispflicht praxisgerecht umgesetzt werden soll.
(PM DK vom 4.12.2018)