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RdF-News
21.02.2017
RdF-News
BaFin: Eigenkapitalverordnung - Widerruf Allgemeinverfügung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) widerruft ihre Allgemeinverfügung vom 20.2.2014 zu Arti. 467 Abs. 2 der Eigenkapitalverordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Der Widerruf erfolgt auf Grundlage des Widerrufsvorbehaltes nach Ziff. 2 der Allgemeinverfügung.

Hintergrund für den Widerruf ist, dass die Europäische Kommission mit ihrer Verordnung vom 22.11.2016 den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 auf europäischer Ebene übernommen und für verbindlich erklärt hat. Damit ist das Wahlrecht aus Art. 467 Abs. 2 CRR erloschen und der nationale Rechtsrahmen entsprechend anzupassen.

(PM BaFin vom 20.2.2017

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