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RdF-News
20.09.2017
RdF-News
DK: Deutsche Kreditwirtschaft sieht deutlichen Änderungsbedarf an Vorschlägen der Kommission zur Überarbeitung der Europäischen Aufsichtsbehörden im Finanzsektor

 

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht deutlichen Änderungsbedarf an den am 20.9.2017 vorgestellten Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Revision der Verordnungen der drei EU-Aufsichtsbehörden (ESAs) im Finanzsektor.

Ein undifferenzierter Ausbau von Zuständigkeiten und Governance der ESAs zu Lasten einer gut arbeitenden nationalen Aufsicht führt zu Bürokratie, Mehrkosten und Marktferne. Insbesondere für den Verbraucherschutz, das Prospektrecht sowie die Aufsicht über Fonds lehnen wir Kompetenzen für die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) ab. Hier sollten die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig bleiben. Mit Blick auf die European Banking Authority (EBA) erscheinen zusätzliche Kompetenzen zur Erstellung eines "Abwicklungs-Handbuchs" wenig hilfreich, da dies eine weitere Fragmentierung von Zuständigkeiten mit sich bringt. 

Die in den Vorschlägen vorgesehene "Super-Kompetenz" der ESAs gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere in Gestalt der Führung eines "Supervisory Handbook" und eines "Strategic Supervisory Plan", ist entschieden abzulehnen. Die nationalen Finanzmärkte und ihre Aufsichtsstrukturen sind aus guten Gründen sehr unterschiedlich. Die ESAs kennen die jeweiligen Märkte nicht hinreichend. Kritisch bewertet die DK, dass die Vorschläge keine wesentlichen Verbesserungen im Bereich von Level-3-Instrumenten wie Leitlinien und Empfehlungen bringen.

Auch die sowohl für EBA als auch ESMA angestrebten unmittelbaren Auskunftsersuchen gegenüber Instituten werden von der DK strikt abgelehnt. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die unverhältnismäßige Strafbewehrung selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen solche Ersuchen. Vielmehr besteht auch die latente Gefahr, dass die eigentlich subsidiär angelegten unmittelbaren Informationsanforderungen in der Praxis zu einem Regelsystem erwachsen.

Mit den Vorschlägen sind erhebliche Mehrkosten für das gesamte Aufsichtssystem zu erwarten. Dies trifft am Ende die Kunden, die Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen. Daher sprechen wir uns strikt dagegen aus, die Institute erneut mit mehr Kosten für die Aufsicht zu belasten. Eine effektive Kostenkontrolle erscheint uns unverzichtbar.

Die DK hatte sich bereits im Rahmen der Konsultation zum "ESA-Review" deutlich gegenüber der Europäischen Kommission positioniert. Sie wird ihre Kritik an den Vorschlägen nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck bringen.

(PM DK vom 20.9.2017)

 

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