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RdF-News
26.02.2016
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BT: Cum/Ex-Ausschuss hat sich konstituiert

 

  4. Untersuchungsausschuss (Cum-Ex)/Ausschuss -      25.02.2016

Der 4. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (BT) in der laufenden Legislaturperiode (Cum/Ex-Geschäfte) ist am 25.2.2016 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zum Vorsitzenden wurde Hans-Ulrich Krüger (SPD) bestimmt.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte in seinem Eingangsstatement, Aufgabe des Ausschusses werde es sein, die Ursachen der Entstehung sogenannter Cum/Ex-Geschäfte und deren Entwicklung zu untersuchen. Gegenstand der Untersuchungen würden nicht nur Stellen des Bundes sondern auch private Kreditinstitute und Kreditinstitute mit Beteiligung des Bundes sein. Der Ausschuss solle klären, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum/Ex-Geschäfte trug.

Der Ausschussvorsitzende Krüger dankte dem Bundestagspräsidenten für die Einführung und stellte im Anschluss die Obleute der Fraktionen vor. Für die CDU/CSU-Fraktion ist dies Christian Hirte, für die SPD Andreas Schwarz, für die Linke Richard Pitterle und für die Grünen Gerhard Schick. Weitere Mitglieder des Ausschusses sind für die CDU/CSU-Fraktion Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Fritz Güntzler und Sabine Sütterlin-Waack als ordentliche Mitglieder sowie Matthias Hauer, Anja Karliczek, Bettina Kudla und Hans Michelbach als stellvertretende Mitglieder. Stellvertretende Mitglieder der SPD-Fraktion sind Metin Hakverdi und Sarah Ryglewski. Für die Linke ist Axel Troost stellvertretendes Mitglied, für die Grünen Lisa Paus. Im Anschluss an die Vorstellung zog sich der Ausschuss zur nichtöffentlichen Beratung zurück.

Der Untersuchungsausschuss wurde auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingesetzt. Laut Antrag soll der Untersuchungsausschuss die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sog. Cum/Ex-Geschäfte aufklären. Bei diesen Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, so die Antragsteller, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Der ggf. eingetretene Schaden für den Fiskus wird auf etwa zwölf Mrd. Euro geschätzt.

Presseberichten zufolge hieß es in Koalition und Opposition, dass der Ausschuss von Oskar Lafontaine (damals SPD), Hans Eichel (SPD), Peer Steinbrück (SPD) bis hin zum heutigen Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU) alle Finanzminister seit 1999 vorladen werde. Außerdem sollten u. a. die früheren Chefs der Börsenaufsichtsbehörde BaFin, die früheren Präsidenten des Privatbankenverbandes BdB, Rolf-Ernst Breuer und Klaus-Peter Müller, sowie etliche weitere Vertreter von Behörden und aus der Finanzbranche gehört werden.

(hib vom 25.2.2016)

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