BReg: "Bessere Informationen durch MiFID II"
Wertpapier-Kunden können nach Umsetzung der MiFID II-Richtlinie Geschäfte auf einer besser informierten Grundlage durchführen und nachvollziehen. Insoweit sei die Zielsetzung eines verbesserten Anlegerschutzes grundsätzlich erreicht worden, erklärt die Bundesregierung i(BReg) in ihrer Antwort (19/10429) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9334). Zu Fragen nach Kritik der deutschen Kreditwirtschaft an MiFID II verweist die Bundesregierung auf eine Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen zu Erfahrungen mit den Regelungen und möglichem Änderungsbedarf. Nach Abschluss der Auswertung der Konsultation will die Bundesregierung möglichen Nachbesserungsbedarf gegenüber der Europäischen Kommission adressieren. Da es sich weitgehend um EU-Vorgaben handele, müssten eventuelle Nachbesserungen vor allem auf EU-Ebene erfolgen, stellt die Bundesregierung fest.
(hib 636/2019 vom 3.6.2019)