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RdF-News
18.12.2017
RdF-News
BaFin: Berichtswesen und Offenlegungspflichten - Aktualisierung von Hinweisen für Versicherer und Versicherungsgruppen

Die Bundesanstalt für Fibanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen angepasst. Sie sind nun in ihrer Gesamtheit erstmalig für das Jahresberichtswesen 2017 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2018 von den Unternehmen verbindlich zu beachten. Bei der Überarbeitung hat die BaFin die Erfahrungen berücksichtigt, die sie im Bereich des Berichtswesens seit dem Start von Solvency II vor fast zwei Jahren gesammelt hat.

Nach einer allgemeinen Einführung in die Berichterstattung nach Solvency II gehen die Hinweise in zwei Abschnitten auf die Elemente des neuen Berichtswesens ein: das regelmäßige quantitative und das narrative Berichtswesen. Auf diese Ausführungen folgt ein Abschnitt mit Besonderheiten bei der quantitativen Berichterstattung über die Solvabilitätskapitalanforderung bei Versicherern, die Interne Modelle anwenden. Zudem enthalten die Hinweise Informationen zum Berichtswesen für Zwecke der Finanzstabilität.

Die Ausführungen in den einzelnen Abschnitten behandeln allein fachliche Aspekte. Im Vergleich zur vorhergehenden Version der Hinweise, die die BaFin am 29.3.2017 veröffentlicht hatte, standen diesmal die Elemente des narrativen Berichtswesens im Zentrum der Aktualisierung.

(www.bafin.de)

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