BaFin: Auslegungsentscheidung zur Behandlung von Risiken unter Solvency II
Einige Versicherungsunternehmen investieren Kapital in Infrastrukturprojekte. In einer Auslegungsentscheidung hat die BaFin nun geregelt, wie sie unter dem Aufsichtsregime Solvency II im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht mit den damit verbundenen Risiken umgehen sollten.
Die Auslegungsentscheidung zeigt Grundsätze und Prozesse auf, die als sinnvolle Verfahrensweisen zu verstehen sind. Sie richtet sich an deutsche Erst- und Rückversicherer, die unter Solvency II fallen.
(www.bafin.de)