BaFin: Auslegungsentscheidung zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht bei derivativen Finanzinstrumenten
Derivative Finanzinstrumente: BaFin veröffentlicht
Sie richtet sich an die Versicherer, die unter das Aufsichtsregime Solvency II fallen. Das Derivate-Rundschreiben gilt für diese Unternehmen seit Inkrafttreten von Solvency II nicht mehr.
Die Auslegungsentscheidung stellt u. a. das Verhältnis der Regelungen zu versicherungsfremden Geschäften und der Zulässigkeit derivativer Geschäfte (§ 15 Abs. 1 S. 2 VAG) und zur Verwendung derivativer Finanzinstrumente unter Solvency II (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 VAG) klar. Zudem definiert es die Begriffe „effiziente Portfolioverwaltung“ und „effektiver Risikotransfer“.
(www.bafin.de)