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RdF-News
22.11.2019
RdF-News
BaFin: Anwendung von ESMA-Leitlinien zu den Risikofaktoren

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Anfang Oktober die deutsche Fassung ihrer Leitlinien zu den Risikofaktoren im Rahmen der Prospektverordnung herausgegeben. Die BaFin wendet diese Leitlinien in ihrer Aufsichtspraxis an.

Die Leitlinien sollen die zuständigen Behörden dabei unterstützen, die Risikofaktoren in Prospekten auf Spezifität, Wesentlichkeit und die Einstufung in Risikokategorien zu prüfen. Die Leitlinien sind an die Aufsichtsbehörden adressiert, sollten aber auch von den Prospektverantwortlichen berücksichtigt werden, wenn sie Prospekte erstellen. Der Billigungsprozess soll dadurch beschleunigt werden.

Es sollen nur solche Risikofaktoren in einen Prospekt aufgenommen werden, die der Anleger für eine fundierte Anlageentscheidung benötigt.

Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher im Grundsatz nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.

(www.bafin.de)

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