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RdF-News
13.06.2019
RdF-News
BaFin: Anhörung zur Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt aufgrund von § 10d Abs. 2 S. 3 KWG, die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers mit Wirkung zum 1.7.2019 auf 0,25 % des nach Art. 92 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags festzusetzen.

Hiermit soll eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität vom 27.5.2019 umgesetzt werden. Dazu plant die BaFin eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Quote muss ab dem 1.7.2020 zur Berechnung des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers angewendet werden.

Die Anhörungsfrist für Stellungnahmen endet am 25.6.2019.

(www.bafin.de)

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