BaFin: Allgemeinverfügungen zu Positionslimits bei Warenderivaten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat weitere Allgemeinverfügungen erlassen, die Positionslimits auf Warenderivate festlegen. Sie gelten ab dem 25.4. Marktteilnehmer hatten bis zum 17.4. Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.
Hintergrund ist §§ 54 ff. des neuen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Bereits am 3. Januar und 7. Februar 2018 hatte die BaFin auf dieser Grundlage mehrere Allgemeinverfügungen erlassen.