BaFin: Änderung der Sammelverfügung zur Bedeckungsrechnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsucht (BaFin) hat die Sammelverfügung zu den Berichtspflichten hinsichtlich der Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva von Solvency-II-Unternehmen geändert, die sie Mitte Dezember veröffentlicht hatte.
Die Teile A.I.5 und A.I.4 wurden teilweise zurückgenommen beziehungsweise widerrufen.
(www.bafin,de)