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RdF-News
25.06.2019
RdF-News
BVI:

Der deutsche Fondsverband BVI kommentiert in einer ersten Einschätzung die auffälligsten Punkte der Expertenberichte zur Erarbeitung einer Taxonomie wie folgt:

"Die gute Nachricht ist, dass die Expertengruppe das Klassifizierungssystem nicht auf hundertprozentig „grüne“ Aktivitäten beschränken will, sondern Abstufungen zulässt. Unternehmen, die den schrittweisen Übergang in die klimaneutrale Wirtschaft anstreben oder diesen ermöglichen, werden auf diese Weise ermutigt, statt bestraft.

Allerdings gehen uns die Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung durch Portfoliounternehmen nicht weit genug: Damit Asset Manager ihre Aufgabe künftig erfüllen können, benötigen sie detaillierte Informationen der Portfoliounternehmen zur ökologischen Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Eine ESG-Reportingpflicht der Portfoliounternehmen ist jedoch bislang nicht vorgesehen, auch nicht für Staaten.

Für praxisfern halten wir außerdem die vorgeschlagenen Taxonomie-Vorgaben für Asset Manager. Diese sollen nicht nur jede einzelne Geschäftsaktivität eines Portfoliounternehmens auf deren positiven Beitrag zu einer klimaneutralen Wirtschaft prüfen, sondern darüber hinaus per Due Diligence sicherstellen, dass diese Aktivitäten keine anderen Umweltschutzziele beeinträchtigen. Um letzteres leisten zu können, müssten Asset Manager entweder zusätzlich interne Analyseressourcen aufbauen oder auf externe Dienstleister zurückgreifen. Der personelle und finanzielle Aufwand hierfür muss jedoch verhältnismäßig bleiben.

Generell sollten die Taxonomie-Vorgaben für Fonds nur dann verpflichtend sein, wenn sie ein offizielles Öko-Label oder -Siegel verwenden möchten."

(www.bvi.de)

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