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01.11.2017
Nachrichten
EuGH: Erhebung einer Steuer in Höhe von 1,5 % auf die Übertragung neu ausgegebener Aktien oder von Aktien, die an einer Börse eines Mitgliedstaats notiert werden sollen, auf einen Abrechnungsdienst (clearance service)
Der EuGH hat mit Urteil vom19.10.2017 – C-573/16, Air Berlin plc gegen Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs (ECLI:EU:C:2017:772) – wie folgt entschieden:
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