R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
RdF-News
06.04.2017
RdF-News
Thomas A. Jesch: Aktiv ist relativ – erste Gedanken zu den neuen BaFin-Transparenzstandards für Verkaufsprospekte von Investmentvermögen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits im Dezember 2016 ihre Untersuchung zum „Closet Indexing“ beendet, ohne dass Anlass bestand, in die Vergütungsstrukturen der Kapitalverwaltungsgesellschaften einzugreifen. „Closet Indexing“ bzw. „Index Hugging“ beschreibt den Tatbestand, wonach ein Fonds als aktiv verwaltet bezeichnet (und von den Verwaltungsgebühren her bepreist wird), der tatsächlich aber sehr eng an eine Benchmark angelehnt ist.

Vorangegangen war eine entsprechende Studie der ESMA/2016/165 von 1251 als aktiv bezeichneten EU-Aktienfonds, die ergab, dass je nach angelegten Kriterien 5–15 % angeblich aktiver Aktienfonds verdächtig nah am Index agierten.

Die BaFin-Untersuchung von 290 als aktiv bezeichneten deutschen Aktienfonds konnte lediglich einige wenige Fonds identifizieren, die so verfuhren, aber einen Index zudem auch nie 1:1 abgebildet haben. Diese indexnahen Fonds zeichneten sich aber gerade konsequent durch niedrige Verwaltungsgebühren aus. Zudem wurden sie sämtlich nicht mehr aktiv vertrieben. Die BaFin plante gleichwohl schon im Dezember 2016, den Kapitalverwaltungsgesellschaften erweiterte Transparenzstandards aufzuerlegen, welche nunmehr seit dem 4.4.2017 in Form einer Auslegungsentscheidung unter www.bafin.de abrufbar sind.

Was kommt hier zukünftig auf die Kapitalverwaltungsgesellschaften zu?

Spätestens bis zum 31.12.2017 sind die folgenden Punkte in die Verkaufsprospekte von deutschen Aktienfonds mit (i) einem in den Anlagebedingungen festgelegten Aktienanteil von mindestens 51 % oder (ii) einem anhand der Beschreibung der Anlagestrategie im Verkaufsprospekt erkennbaren Anlageschwerpunkt in Aktien aufzunehmen:

–          Angabe, ob bei dem Investmentvermögen aktives Fondsmanagement oder Indexnachbildung betrieben wird;

–          Beschreibung der Anlagestrategie (so einschlägig: Prozess der diskretionären Aktienauswahl, Orientierung an einem Referenzwert, Methoden und Prozesse zum Über- oder Unterschreiten des Referenzwertes, Gründe für Verzicht auf Referenzwert);

–          Sofern dem Fondsmanagement zur Risikosteuerung interne Vorgaben zur künftig angestrebten Höchstabweichung von der Wertentwicklung des Referenzwertes gemacht werden, ist der Anleger hierauf im Verkaufsprospekt hinzuweisen. Die Benennung und ggf. Erläuterung einer konkreten aktuellen Zahlenangabe hat dann im Verkaufsprospekt oder auf der Webseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu erfolgen.

–          In den Verkaufsprospekt ist eine geeignete grafische Gegenüberstellung der Wertentwicklung des Investmentvermögens sowie des entsprechenden Referenzwertes (falls vorhanden) möglichst für die letzten 10 Jahre, mindestens aber für die kürzere Lebenszeit des Investmentvermögens aufzunehmen. Wenn das Investmentvermögen noch kein volles Jahr existiert, ist der Hinweis aufzunehmen, dass noch keine ausreichenden Daten vorhanden sind, um den Anlegern nützliche Angaben über die frühere Wertentwicklung zu machen.

Die Branche wird mit der Transparenzlösung leben können. Einen Index nachbildenden Exchange-traded Fund – ETF (mit einer jährlichen Verwaltungsgebühr von z. B. 0,1 % p.a.) klar von aktiven Aktienfonds (mit einer solchen von z. B. 1,5 % p.a.) unterscheiden zu können, ist ein Mehrwert für den Anleger. Die langfristige grafische Gegenüberstellung zeigt zudem gnadenlos, ob eine Outperformance erzielt und damit der höhere Gebührenansatz des aktiven Aktienfonds auch „verdient“ wurde.

Noch interessanter ist, was die BaFin nicht für die zwingende Aufnahme in den Verkaufsprospekt vorsieht, nämlich konkrete und gleichwohl oft zweischneidige Kennziffern wie „Active Share“ oder „Tracking Error“.

Insbesondere versagt sich die BaFin auch eine Verknüpfung dieser Kennzahlen z. B. mit einer maximalen jährlichen Verwaltungsgebühr nach der Methode „bei einer Active Share von unter 50 % darf maximal eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,5 % p.a. erhoben werden“. Eine solche Vorgabe würde absehbar dazu führen, dass Fondsmanager auch in schwierigen Börsenphasen gesteigerte Aktivitäten entfalten, obwohl eine vorübergehende Indexnähe der Rendite und damit dem Primärinteresse auch des Publikumsanlegers dienlicher wäre.

Am anderen Ende des Spektrums bedürfen sog. Smart-Beta-Strategien einer detaillierten Darstellung, wo zwar einerseits eine Indexnachbildung betrieben wird – dies aber z. B. mit einer abweichenden Gewichtung verschiedener Titel. Liegt hierin im Einzelfall bereits eine (diskretionäre) Aktienauswahl? Aktiv ist relativ. Dies ist allerdings eine Detailfrage, die sich relativ zügig klären lassen sollte sollte.

Übrigens sollte der aktive Fondsanleger selbst durchaus eine Kennzahl im Auge behalten: die sog. Information Ratio. Sie gibt an, wie viel Mehrrendite pro Prozentpunkt Abweichung zum Index der Fondsmanager erzielt hat. Fondsmanager, die über lange Zeiträume von 10+ Jahren eine positive Information Ratio von 0,5 und mehr erzielt haben, dürften eine interessante Alternative zu Index-nachbildenden ETFs und Indexfonds sein. 

Dr. Thomas A. Jesch, LL.M. (Georgetown) ist RA/FStR in Frankfurt a. M. und Co-Herausgeber des Frankfurter Kommentars zum Kapitalanlagerecht.

stats