BaFin: Zweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Änderungen im Großkredit- und Millionenkreditwesen
Die bereits konsultierten Änderungen der GroMiKV sehen vor, mit Wirkung zum 1.3.2019 die meldetechnischen Vorgaben zur Euro-Evidenz zu streichen, da das gesamte Meldeverfahren zur Euro-Evidenz zwischen den beteiligten Kreditregistern per Ende September 2018 eingestellt wurde. Weiterhin wird durch die Neueinführung der §§ 8 Absatz 4, 16 Absatz 5 GroMiKV der rechtliche Rahmen für die perspektivische Einführung einer elektronischen Stammdateneinreichung geschaffen. Darüber hinaus wurden einige Templates des Millionenkreditmeldewesens aktualisiert.
(www.bafin.de)