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RdF-News
20.06.2017
RdF-News
BaFin: Zentrale Gegenparteien - Konsultation zu qualifizierten Beteiligungen


Nach Art. 32 Abs. 4 der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) legt jeder EU-Mitgliedstaat fest, welche Informationen Marktteilnehmer an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu übermitteln haben, wenn sie qualifizierte Beteiligungen an einer Zentralen Gegenpartei erwerben, erhöhen, verringern oder veräußern wollen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun eine entsprechende Liste zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 30.7.2017 entgegen.

(BaFin, Meldung vom 19.6.2017)

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