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RdF-News
13.06.2017
RdF-News
EU-Kommission: Vorschlag zur solideren Aufsicht zentraler Gegenparteien

Die Europäische Kommission hat am 13.6.2017 gezielte Reformen zur weiteren Verbesserung der Finanzstabilität der Europäischen Union vorgeschlagen. Diese Reformen werden eine einheitlichere und solidere Beaufsichtigung zentraler Gegenparteien (CCP) für die Abwicklung von Derivategeschäften aus der EU und aus Drittstaaten gewährleisten. „Die Wahrung der Sicherheit und Stabilität unseres Finanzsystems ist nach wie vor eine unserer wichtigsten Prioritäten. Angesichts der Tatsache, dass der größte europäische Finanzplatz die EU verlassen wird, sind wir mehr denn je fest entschlossen, mit unseren Bemühungen auf Kurs zu bleiben“, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. Je nach Bedeutung, die zentrale Gegenparteien aus Drittstaaten für die Finanzstabilität in der EU   haben, kann es erforderlich werden, dass diese in der EU niedergelassen sind.

Die EU hat die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) im Jahr 2012 im Anschluss an die Finanzkrise verabschiedet, um die auf Derivatemärkte entstehenden Risiken für die Finanzstabilität besser zu steuern und zu überwachen. Die jetzigen Reformen der EMIR-Verordnung stützen sich auf den Vorschlag der Kommission für die Sanierung und Abwicklung von CCP und ergänzen den jüngsten Vorschlag zur Änderung der EMIR-Verordnung durch Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Verhältnismäßigkeit bestimmter Vorschriften.

Der Vorschlag ist das Ergebnis einer umfassenden Bewertung der EMIR-Verordnung und trägt den Rückmeldungen zu mehreren öffentlichen Konsultationen, u. a. zu den Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und zur Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion (CMU), Rechnung.

Jyrki Katainen, Vizepräsident für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, äußerte sich wie folgt: „Die Kommission hat große Anstrengungen unternommen, um unser Finanzsystem sicherer zu machen. Dieser Vorschlag ist nach der kürzlich erfolgten Annahme der Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion ein erster konkreter Schritt in Richtung einer wirksameren Aufsicht und der Beschleunigung der Marktintegration.“

Mit dem Vorschlag wird der Ansatz für die Beaufsichtigung von EU-CCP stärker auf ganz Europa ausgerichtet, um die Aufsichtskonvergenz zu stärken und bestimmte Verfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig wird eine engere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und für EU-Währungen zuständigen Zentralbanken gewährleistet. Zu diesem Zweck wird innerhalb der ESMA ein neuer Aufsichtsmechanismus eingerichtet („CCP-Exekutivausschuss“), der im Hinblick auf EU-CCP eine kohärentere und konsequentere Beaufsichtigung und im Hinblick auf Drittstaaten-CCP eine solidere Beaufsichtigung sicherstellen soll.

Beim Umgang mit CCP aus Drittstaaten stützt sich der Vorschlag auf die bestehenden Drittlandsbestimmungen der EMIR-Verordnung und wird bei der Anerkennung und Überwachung von CCP aus Drittstaaten für einen strengeren Ansatz sorgen. Dadurch sollen große Herausforderungen wie das Derivate-Clearing, das mit zunehmendem Umfang auch an Bedeutung gewinnt, angegangen werden. Zudem wird der Rolle von CCP aus Drittstaaten beim Clearing von Finanzinstrumenten, die auf EU-Währungen lauten, besser Rechnung getragen.

Der Vorschlag sieht ein neues „Zwei-Stufen-System“ für die Einstufung von CCP aus Drittstaaten vor. Nicht systemrelevante CCP können ihre Tätigkeiten weiterhin im Rahmen der bestehenden EMIR-Verordnung ausüben. Systemrelevante CCP („Tier 2-CCP“) werden dagegen strengeren Anforderungen unterliegen.

Dazu gehören:

– Einhaltung der Aufsichtsanforderungen an EU-CCP;

– Bestätigung der zuständigen Zentralbank, dass die CCP jegliche zusätzlichen Anforderungen, die diese Zentralbank (z. B. in Bezug auf die Verfügbarkeit oder Art der von einer CCP gehaltenen Sicherheiten, Kontentrennung, Liquiditätsvereinbarungen usw.) festgelegt hat, erfüllt;

– Zustimmung der CCP, der ESMA alle relevanten Informationen zu übermitteln und Prüfungen vor Ort zu ermöglichen, sowie Vorlage eines Rechtsgutachtens, das die Gültigkeit derartiger Regelungen im betreffenden Drittland bestätigt.

Je nach Bedeutung, die die Tätigkeiten von Drittstaaten-CCP für die Finanzstabilität in der EU und den Mitgliedstaaten haben, kann bei einer begrenzten Zahl von CCP aufgrund ihres systemischen Gewichts angenommen werden, dass die Anforderungen nicht ausreichen, um die potenziellen Risiken zu mindern. Ist dies der Fall, darf die betreffende CCP ihre Dienstleistungen nur dann in der Union erbringen, wenn sie dort niedergelassen ist.

Hintergrund

Ein Derivat ist ein Finanzkontrakt, der an den künftigen Wert oder Status eines Basiswerts geknüpft ist (wie die Entwicklung eines Zinssatzes oder des Werts einer Währung). Derivate dienen der Umverteilung von Risiken und können sowohl zum Schutz vor legitimen Risiken als auch zu spekulativen Zwecken genutzt werden. Die meisten Derivatekontrakte werden nicht über eine Börse, sondern privat zwischen zwei Gegenparteien gehandelt (OTC-Derivate).

Der ausstehende Nominalwert von OTC-Derivaten weltweit belief sich Ende Juni 2016 auf 544 Bio. US-Dollar, was 89 % des gesamten Derivatemarkts entspricht (Quelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich). Rund 62 % des Gesamtwerts aller OTC-Derivatekontrakte und Anlagekategorien (Zinsen, Kreditausfall, Devisen usw.) werden zentral über CCP gecleart; dies entspricht einer Summe von 337 Bio. US-Dollar. Bei rund 97 % (328 Bio. US-Dollar) aller zentral geclearten Derivatekontrakte handelte es sich um Zinsderivate.

Mit der EMIR-Verordnung wird die Verpflichtung der G20 von 2009, den Markt für OTC-Derivate stabiler zu machen, in der EU umgesetzt. Das wichtigste Ziel der Verordnung ist die Verringerung von Systemrisiken. Dies soll erreicht werden, indem der Markt für OTC-Derivate transparenter gemacht, das Gegenparteiausfallrisiko gemindert und das operationelle Risiko im Zusammenhang mit OTC-Derivaten verringert wird. Zu diesem Zweck unterliegen der Verordnung zufolge alle standardisierten OTC-Derivatekontrakte der Pflicht zum Clearing über eine zentrale Gegenpartei (CCP) und müssen OTC-Derivatekontrakte an Transaktionsregister gemeldet werden.

Derzeit sind in der EU 17 CCP niedergelassen, die alle nach der EMIR-Verordnung zugelassen sind und ihre Dienste innerhalb des Rechtsraums anbieten können; allerdings dürfen nicht alle CCP sämtliche Anlageklassen clearen. Weitere 28 Drittstaaten-CCP wurden nach den Gleichwertigkeitsbestimmungen der EMIR-Verordnung anerkannt und dürfen auf dieser Grundlage ihre Dienstleistungen in der EU anbieten.

Die Kommission hat eine umfassende Bewertung der EMIR-Verordnung vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften der EU wirksam und effizient funktionieren. Neben der 2015 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur EMIR-Verordnung stützt sich dieser Vorschlag auch auf Beiträge von Interessenträgern zu den öffentlichen Konsultationen zu den Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und zur Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion. Zudem sind Rückmeldungen auf die Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission „Antworten auf Herausforderungen für kritische Finanzmarktinfrastrukturen und die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion“ und auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über EU-Gleichwertigkeitsbeschlüsse im Bereich der Finanzdienstleistungen eingeflossen.

(EU Aktuell vom 13.6.2017)

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