BaFin: Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken mit Erlaubnis der BaFin als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können und unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist. Sie gilt bis Ende 2018.
Die Allgemeinverfügung betrifft ausschließlich Genossenschaftsbanken, die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen. Hintergrund sind die Vorgaben der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und der ergänzenden Delegierten Verordnung, die die Europäische Kommission für die Anforderungen an Eigenmittel erlassen hat.
(www.bafin.de)