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RdF-News
16.08.2016
RdF-News
DRSC: Stellungnahme an das IDW betreffend ERS HFA 48

Das Deutsche Rechungeslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 16.8.2016 eine Stellungnahme an das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) betreffend ERS HFA 48 „Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9“ adressiert. Darin kommentiert es sowohl den ursprünglichen Entwurf (vom 13.5.2016) als auch dessen Fortsetzung betreffend Hedge Accounting (vom 14.6.2016) (Link zum Download der IDW-Entwürfe).

Im Allgemeinen hält das DRSC den ERS-HFA-48-Entwurf für schwer lesbar, insbes. aufgrund umfassender, aber unnötiger Wiedergabe von IFRS 9-Regelungenn sowie aufgrund der undeutlichen Differenzierung der Ausführungen danach, ob sie (eher nur) für Finanzdienstleister oder (auch) für Nichtfinanzdienstleister relevant sind. Inhaltliche Anmerkungen im Detail hat es v. a. zu den Ausführungen betreffend die Kategorisierung – und hier zur Anwendung des Geschäftsmodellkriteriums – gemacht.

Abschließend weist es darauf hin, dass wegen der noch ausstehenden Teile von ERS HFA 48 betreffend Impairment und Modifikationen seine  Analyse und somit Stellungnahme noch nicht abschließend ist.

(www.drsc.de)

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