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RdF-News
12.01.2018
RdF-News
Hessisches Ministerium der Finanzen: Schäfer: „Hessen verfolgt Steuerkriminalität durch Cum-Ex konsequent.“

„Hessen verfolgt Steuerkriminalität konsequent. Wir sind Vorreiter bei der Aufklärung des milliardenschweren Betrugs durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Schließlich waren es hessische Betriebsprüfer, die 2009 erstmals die bewusst zulasten des Gemeinwesens konstruierten Machenschaften aufspürten. Die Hessische Finanzverwaltung hat hierzu bislang in 32 Steuerfällen ermittelt“, teilte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer mit. „In 10 Fällen sind die Prüfungen abgeschlossen. 770 Millionen Euro, die dem Staat entzogen wurden, konnten wir bereits wieder für das Gemeinwesen verbuchen. Auch Banken wurden in Hessen in Cum-Ex-Fällen in Haftung genommen: Über 100 Millionen Euro an offenen Steuerrückständen konnten so getilgt werden“, berichtete Schäfer. Bei den derzeit noch laufenden 22 Prüfungen schätzt die Finanzverwaltung den Schaden derzeit auf bis zu 400 Millionen Euro. Insgesamt summiert sich der Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte in Hessen auf rund 1,3 Milliarden Euro zu Unrecht geltend gemachter Kapitalertragsteuer.

„Unsere Steuerverwaltung hat spezielle Ermittlungsgruppen aus erfahrenen Steuerfahndern und Bankenprüfungsspezialisten gebildet, um den Betrug systematisch aufzudecken. Die Hessische Finanzverwaltung hat bislang alle finanzgerichtlichen Verfahren dazu gewonnen. Sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten zu lassen ist nicht das geschickte Ausnutzen von Gesetzeslücken, sondern schlichtweg illegal. Diese Rechtsauffassung ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Wer kriminell handelt, muss auch strafrechtlich dafür belangt werden“, betonte Finanzminister Schäfer. „Die Materie ist komplex, die Täter gut und hochkarätig beraten. Deswegen sind Ermittlungen und Verfahren langwierig und mühsam. Sie sind aber auch absolut notwendig und bislang erfolgreich. Allen Ermittlern wünsche ich weiterhin Langmut und Hartnäckigkeit.“

(PM Hessisches Ministerium der Finanzen vom 11.1.2018)

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