BaFin: Rundschreiben zu KAMaRisk
Zu den wesentlichen Änderungen zählt, dass die KAMaRisk an die Delegierte Verordnung zur AIFM-Richtlinie (Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds – Alternative Investment Fund Managers Directive) angepasst wurden. Sie konkretisieren bestimmte Vorgaben der Delegierten Verordnung zur Organisation, zum Risikomanagement sowie zur Auslagerung.
Zudem legen die KAMaRisk die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften fest, die für Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren. Diese Vorgaben basieren im Wesentlichen auf den Vorgaben zum Kreditgeschäft der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk) und wurden an die Besonderheiten der Darlehensvergabe und -investition im Rahmen der kollektiven Portfolioverwaltung angepasst.
(www.bafin.de)