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RdF-News
04.01.2017
RdF-News
IDW: Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW PS 920) verabschiedet

 

Bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien (z. B. Industrieunternehmen) müssen sich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Er hat zu bescheinigen, ob sie über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen sicherstellen. Diese ergeben sich aus der EU-Verordnung vom 4.7.2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie aus dem WpHG. Hierbei geht es um die Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken. Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu diesem Themenkreis den IDW-Prüfungsstandard "Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW PS 920)" am 24.11.2016 verabschiedet. Eine Veröffentlichung ist in IDW Life 1/2017 vorgesehen.

(IDW Aktuell vom 20.12.2016)

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