BdB: Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2015
„Nach rund eineinhalb Jahren ist der Beschwerdeberg, vor dem wir plötzlich standen, bis auf einen geringen Restbestand abgearbeitet“, zieht Kemmer den positiven Schlussstrich: „In rund 90 Prozent der Fälle haben die Banken den Kunden das Bearbeitungsentgelt erstattet.“ Allerdings gab es im Laufe des vergangenen Jahres noch gut 15 000 Neueingänge zu diesem Thema. Die Tendenz ist aber inzwischen stark rückläufig. Lässt man die Bearbeitungsentgelte als Sondereffekt außen vor, betrafen die meisten Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und ihren Banken im Jahr 2015 das Wertpapiergeschäft, und hier vor allem die Anlageberatung.
Kemmer lenkt den Blick bei der Vorstellung des Tätigkeitsbericht aber auch in die Zukunft: „Wir haben jetzt in allen EU-Mitgliedsstaaten einen umfassenden und branchenübergreifenden gesetzlichen Rahmen für die Schlichtungssysteme.“ Am dem 1.4.2016 ist das deutsche Umsetzungsgesetz – das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – in Kraft getreten. Für die Kreditwirtschaft geht allerdings die Finanzschlichtungsstellenverordnung als spezielle Regelung für den Finanzsektor vor. Gemäß den neuen Vorschriften wird die Verbraucherschlichtungsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken ihre Verfahrensordnung an die neue Rechtslage anpassen. Laut Kemmer ist der Reformbedarf hier jedoch überschaubar, denn die geltenden Regeln erfüllen bereits heute die maßgeblichen Vorgaben des EU-Rechts.
Der Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2015 sowie weitere Broschüren zum Beschwerdeverfahren können unter www.bankenverband.de/publikationen/verbraucher heruntergeladen, per Mail unter pressestelle@bdb.de bzw. telefonisch unter 030 1663-1202 kostenfrei bezogen werden.
(PM BdB vom 20.10.2016)