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RdF-News
20.05.2015
RdF-News
DK: Neue Agenda der EU zur besseren Rechtsetzung macht Hoffnung auf mehr Transparenz und weniger Bürokratie für die Wirtschaft

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die am 19.5.2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Vereinbarung mit dem EU-Parlament und dem EU-Ministerrat zur besseren Rechtsetzung. Zwar fehle ein Ansatz zum Abbau der bestehenden bürokratischen Belastungen. Aber die neuen Vorschläge könnten helfen, die überbordende bürokratische Belastung für die Zukunft einzudämmen. Schließlich werde inzwischen mindestens die Hälfte aller Belastungen aufgrund von Vorgaben durch europäische Rechtsetzung verursacht.

Aus Sicht der DK ist vor allem das Ziel der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten eine Kennzeichnungspflicht für all diejenigen Fälle vorzuschreiben, in denen der nationale Gesetzgeber auf die europäischen Regelungen weitere Vorschriften „aufsattelt″ (das sog. gold-plating), sehr zu begrüßen. Eine solche europaeinheitliche Kennzeichnung würde deutlich machen, welche Mitgliedstaaten europäische Vorgaben in besonderem Maße dazu nutzen, weitergehende bürokratische Belastungen zu implementieren.

Insbesondere die Umsetzung des Vorschlags der Kommission, EU-Institutionen auch bei der Einbringung von Änderungswünschen im Rechtsetzungsprozess zu verpflichten, die Folgen neuer Rechtsvorschriften für die Wirtschaft ex ante in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, dürfte deutlich zur Vermeidung unnötiger Bürokratie beitragen. Ebenso überzeugt der Ansatz, europäische Vorhaben künftig nach einem bestimmten Zeitraum auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Und nicht zuletzt ist die von der Europäischen Kommission vorgesehene Umwandlung des Ausschusses für Folgenabschätzung in einen Ausschuss für Regulierungskontrolle, dem auch drei externe Mitglieder angehören, ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem unabhängigen europäischen Normenkontrollrat. Dies hatte die DK in der Vergangenheit stets gefordert.

Die am 19.5.2015 von der EU-Kommission vorgeschlagene Vereinbarung kann aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft helfen, die überproportional hohe bürokratische Belastung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland einzudämmen. Dies gilt vor allem auch für kleinere und mittlere Kreditinstitute, die unter den Lasten der überbordenden Bankenregulierung besonders leiden. Die vorgeschlagene Vereinbarung könnte so einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität des mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten.

(PM BdB vom 19.5.2015)

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