BaFin: Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften
Die BaFin hat ein neues Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 21 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Kapitalverwaltungsgesellschaften, die mindestens einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) verwalten.
Das Merkblatt erläutert, welche Unterlagen und Angaben die Kapitalverwaltungsgesellschaften einem Erlaubnisantrag bei der BaFin beifügen müssen. Außerdem geht es darauf ein, wie das Erlaubnisverfahren abläuft.
Es greift somit inhaltlich das Merkblatt für Kapitalverwaltungsgesellschaften alternativer Investmentfonds (AIF) auf. Dieses Merkblatt hat die BaFin zudem redaktionell überarbeitet.
(www.bafin.de)