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RdF-News
24.10.2017
RdF-News
BaFin: Konsultation der Änderung der Liquiditätsverordnung

Die Bundesanstalt für Finbanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) einschließlich der angepassten Meldevordrucke zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 7.11.2017 entgegen.

Hintergrund ist, dass die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage RatioLCR) bis Anfang 2018 auf 100 % angehoben wird. Mit vollständiger Einführung der LCR tritt die auf nationalem Recht beruhende LiqV zum Stichtag 1.1.2018 außer Kraft, da Mitgliedsstaaten nationale Bestimmungen im Bereich Liquidität nur dann beibehalten dürfen, solange nicht gem. Art. 460 der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements RegulationCRR) verbindliche Mindestquoten für Liquiditätsanforderungen vollständig eingeführt sind. Die LiqV behält ihre Gültigkeit lediglich für Kreditinstitute, für die die Vorschriften der Art. 411-428 CRR nicht gelten.

Durch die Gesetzesänderung entfallen Doppelmeldungen für die betroffenen Institute, weshalb mit einer erheblichen Entlastung für die Kreditwirtschaft zu rechnen ist. Für Institutsgruppen, die weiterhin die LiqV anwenden müssen, wird die geänderte Verordnung voraussichtlich keine Mehrkosten mit sich bringen.

Konsultation Kon­sul­ta­ti­on 14/2017 (BA) - Ent­wurf der Ver­ord­nung zur Än­de­rung der Li­qui­di­täts­ver­ord­nung

(www.bafin.de)

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