BaFin: Konsultation der Änderung der Liquiditätsverordnung
Hintergrund ist, dass die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio – LCR) bis Anfang 2018 auf 100 % angehoben wird. Mit vollständiger Einführung der LCR tritt die auf nationalem Recht beruhende LiqV zum Stichtag 1.1.2018 außer Kraft, da Mitgliedsstaaten nationale Bestimmungen im Bereich Liquidität nur dann beibehalten dürfen, solange nicht gem. Art. 460 der Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) verbindliche Mindestquoten für Liquiditätsanforderungen vollständig eingeführt sind. Die LiqV behält ihre Gültigkeit lediglich für Kreditinstitute, für die die Vorschriften der Art. 411-428 CRR nicht gelten.
Durch die Gesetzesänderung entfallen Doppelmeldungen für die betroffenen Institute, weshalb mit einer erheblichen Entlastung für die Kreditwirtschaft zu rechnen ist. Für Institutsgruppen, die weiterhin die LiqV anwenden müssen, wird die geänderte Verordnung voraussichtlich keine Mehrkosten mit sich bringen.
Konsultation Konsultation 14/2017 (BA) - Entwurf der Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung
(www.bafin.de)