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RdF-News
06.09.2017
RdF-News
Finanzausschuss des BT: Keine Daten zum Volumen von Cum/Cum

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (BT) hat sich am 4.9.2017 in seiner voraussichtlich letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode mit der steuerlichen Behandlung von sogenannten Cum/Cum-Transaktionen und einem entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.7.2017 beschäftigt. Darin wird geregelt, wie mit solchen Geschäften umgegangen werden soll. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt danach vor, wenn es durch die Übertragung von Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil kommt. Ein Gestaltungsmissbrauch wird u. a. dann angenommen, wenn ein wirtschaftlicher Grund für das Geschäft fehlt und dadurch im Wesentlichen nur ein Steuervorteil entsteht.

In der Sitzung erläuterte der Vertreter der Bundesregierung, den Cum/Cum-Gestaltungen sei seit 2016 durch eine Gesetzesänderung die Grundlage gezogen entzogen worden. Es gehe in dem vom Bundesministerium der Finanzen mit den Bundesländern abgestimmten Schreiben um die Altfälle. Das Schreiben, in dem u. a. sechs Varianten der Cum/Cum-Geschäfte dargelegt werden, führe zu einem einheitlichen Umgang mit den Fällen. Wie viele Fälle jetzt untersucht würden und wie hoch das Volumen möglicher Steuerausfälle sei, konnte der Vertreter der Bundesregierung nicht sagen. Er verwies auf eine derzeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durchgeführte Umfrage.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf deren Bestreben die Sitzung angesetzt worden war, wurde kritisiert, dass die Bundesregierung den Entwurf des Schreibens vom 17.7. nicht dem Ausschuss vorgelegt habe, wie dies zugesagt worden sei. Die Kritik wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.

(hib Nr. 494 vom 4.9.2017)

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