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RdF-News
02.02.2018
RdF-News
BaFin: Erläuterungen zur Novelle der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung

Vor einigen Tagen ist die neue Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) in Kraft getreten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dazu Erläuterungen veröffentlicht.

Die Überarbeitung war durch den Anwendungsbeginn der Neufassung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) Anfang 2018 notwendig geworden. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die neue WpDPV sind durch § 89 des ebenfalls aufgrund der MiFID II novellierten Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie durch die in § 89 WpHG in Bezug genommenen europäischen Rechtsakte bereits vorgegeben. Sie werden im Verordnungstext lediglich konkretisiert und zusammengefasst.

Da sich die BaFin bei ihrer laufenden Aufsicht wesentlich auf die Prüfungsberichte stützt, spiegelt sich die massiv gewachsene europäische Regeldichte auch in der neuen WpDPV wider.

(www.bafin.de)

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