BT: Eine Weisung wegen Cum/Ex-Verfahren
Im vergangenen Jahr ist eine Weisung des Bundesfinanzministeriums zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt. Die Weisung sei an die Finanzbehörde Hamburg gegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/653). Dass laufende Festsetzungsverfahren aufgrund von Verjährungsfristen nicht zu Ende geführt bzw. Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen worden seien, sei nicht bekannt, schreibt die Regierung weiter.
(hib 123/2018 vom 5.3.2018)