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RdF-News
21.10.2015
RdF-News
BdB: Deutsche Kreditwirtschaft zum Jahresbericht des Normenkontrollrats: Weitere Schritte zum Bürokratieabbau erforderlich

 

Anlässlich der Übergabe des Jahresberichtes „Chancen für Kostensenkung verbessert. Digitale Chancen tatsächlich nutzen“ durch den Normenkontrollrat an die Bundeskanzlerin fordert die Deutsche Kreditwirtschaft die Bundesregierung auf, ihre Anstrengungen, Bürokratiekosten zu senken, konsequent fortzusetzen.

Ziel muss es weiterhin sein, Bürokratie abzubauen und nicht lediglich den zusätzlichen Aufbau von Bürokratie zu verhindern. Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert die Bundesregierung daher auf, die neue „one in one out“-Regel effizient zu nutzen, d.h. für eine gesetzliche Regelung, die die Wirtschaft unmittelbar belastet, muss an anderer Stelle eine gleich hohe Entlastung für die Wirtschaft geschaffen werden. Dies könnte aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft helfen, die überproportional hohe Belastung gerade der kleinen und mittelständischen Unternehmen und Kreditinstitute zu reduzieren. Unter den fünf Regelungsvorhaben mit den größten jährlichen Belastungen für die Wirtschaft im Zeitraum von Juli 2014 bis Juni 2015 entfielen allein drei Regelungsvorhaben auf die Finanzwirtschaft, davon mit dem Kleinanlegerschutz und dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie zwei auf die Kreditwirtschaft.

Die Deutsche Kreditwirtschaft teilt die Einschätzung des Normenkontrollrats, dass eine kontinuierliche Auswertung des Zusammenwirkens von Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen im Finanzmarkt wichtig ist. So können frühzeitig und nachhaltig eventuelle Fehlentwicklungen aufgezeigt und Anpassungs- und Korrekturmaßnahmen zeitnah vorgenommen werden.

Wichtig sei die Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung von 2013, bei allen wesentlichen Gesetzen und Verordnungen ab einem Schwellenwert von 1 Million Euro und drei bis fünf Jahre nach deren Inkrafttreten – d.h. erstmals ab 2016 – die Zielerreichung zu überprüfen. Mit Blick auf die Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht komme dabei der Vermeidung von Gold-Plating eine wichtige Bedeutung zu. Der Normenkontrollrat weise zu Recht darauf hin, dass auch bei einer 1:1-Umsetzung in deutsches Recht ein nicht unerheblicher Vollzugsspielraum im Rahmen der administrativen Umsetzung bestehen kann.

Da über die Hälfte der gesetzlichen Folgekosten in Deutschland ihren Ursprung in Rechtsakten der EU-Ebene haben, unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft die Forderung des Normenkontrollrats an die Bundesregierung, die Verfahren zur Folgekostenabschätzung für EU-Legislativakte zu verbessern.

(PM BdB vom 19.10.2015)

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