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RdF-News
07.12.2017
RdF-News
BaFin/Bundesbank: Begrüßung der Einigung zum Abschluss des Basel-III-Reformpakets

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank begrüßen die Einigung des Leitungsgremiums des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zum Abschluss des Basel-III-Reformpakets. Beide Institutionen sehen das heutige Ergebnis als wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer harmonisierten globalen Regulierung für den Bankensektor sowie zur Stärkung der Finanzstabilität.
 
Die Mitglieder des Leitungsgremiums des Baseler Ausschusses, der Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision (GHOS), haben sich in der heutigen Sit
zung auf den letzten noch offenen Punkt geeinigt. Die beteiligten Notenbankgouverneure und Finanzaufsichtschefs legten die Untergrenze für durch Modelle bestimmte
Eigenkapitalanforderungen (Output Floor) auf 72,5 % fest. Für Deutschland gehören Bundesbankpräsident Jens Weidmann und BaFin-Präsident Felix Hufeld dem
Gremium an. „Der Abschluss des Basel-III-Reformpakets ist wichtig, denn dadurch wird im elften Jahr nach Ausbruch der Finanzkrise endlich eine weitere wesentliche
Lehre gezogen. Außerdem wird die regulatorische Unsicherheit, die auf den Banken lastete, beseitigt“, sagte Bundesbankpräsident Weidmann. „Der nun festgelegte
Output Floor ist aus deutscher Sicht kein Wunschergebnis, aber ein Kompromiss, den alle Beteiligten tragen können“, erklärte BaFin-Präsident Hufeld und betonte:
„Wichtig war uns, dass sich die globale Bankenregulierung nicht vom Prinzip der Risikosensitivität verabschiedet und interne Modelle weiterhin zulässt.“
 
Mit den überarbeiteten Baseler Regelungen sollen vor allem ungewollt hohe Abweichungen bei den mit bankinternen Verfahren berechneten Kapitalanforderungen ein-
geschränkt werden. Durch den Output Floor wird für Banken, die eigene Verfahren verwenden, die dadurch mögliche Eigenkapitalersparnis gegenüber der Nutzung von Standardmethoden auf 27,5 % beschränkt.

„Die neuen Regelungen stellen die Institute vor bedeutende Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Die Banken haben aber neun Jahre Zeit, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen – eine machbare Aufgabe“, erklärte BaFin-Präsident Hufeld.
 
BaFin und Bundesbank haben sich entschieden dafür eingesetzt, dass der Standardansatz für Kreditrisiken stärker nach dem tatsächlichen Risikogehalt differenziert
wurde und zugleich für viele Portfolien die Berechnung der Eigenmittelunterlegung mit bankeigenen Modellen weiterhin möglich sein wird. Zu den Verhandlungserfol-
gen zählt, dass nachweislich niedrige Verluste bei den für den deutschen Markt besonders wichtigen Immobilienfinanzierungen (sog. Hard Test) risikoreduzie-
rend berücksichtigt werden können.
 
„Alle Mitglieder der beiden Gremien GHOS und Baseler Ausschuss haben zugesagt, sich für eine vollständige und zeitnahe Umsetzung aller Elemente des Basel-III-
Pakets in ihren Ländern einzusetzen. Das war eine wesentliche Voraussetzung für unsere Zustimmung zu den Reformen“, so Bundesbankpräsident Weidmann.

(PM BaFin vom 7.12.2017)

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