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RdF-News
13.09.2016
RdF-News
IASB: Anpassungen an Standard für Versicherungsverträge

-tb- Vielfach wurden Bedenken geäußert, dass unterschiedliche Einführungszeitpunkte des neuen IFRS 9 für Finanzinstrumente und des geplanten neuen Standards für Versicherungsverträge zu einer vorübergehenden Verzerrung des Jahresabschlusses führen könnten. Daher hat sich der International Accounting Standards Board (IASB) entschieden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und den gegenwärtigen Standard für Versicherungsverträge (IFRS 4) anzupassen (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-issues-amendments-to-insurance-contracts-standard.aspx). Die nun herausgegebene Anpassung sieht vor, dass alle Unternehmen, die Versicherungsverträge ausstellen, die aufgrund unterschiedlicher Anwendungszeitpunkte entstehenden Ergebnisschwankungen erfolgsneutral erfassen können. Unternehmen, deren überwiegende Tätigkeit im Zusammenhang mit Versicherungen steht, dürfen die Anwendung des neuen IFRS 9 bis 2021 aufschieben und stattdessen weiterhin den bisherigen IAS 39 für Finanzinstrumente anwenden. Weitere Details hierzu stellt der IASB auf seiner Internetseite bereit (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Different-effective-dates-of-IFRS-9-Financial-Instruments-and-the-new-insurance-contracts-Standard/Pages/default.aspx).

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