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RdF-News
27.12.2017
RdF-News
BaFin: Alternative Investmentfonds - Auslegungsentscheidung zu externer Verwaltung

 

Gesellschaften für alternative Investmentfonds (AIF-Investmentgesellschaften) haben aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Form eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie können somit, vertreten durch ihre Organe, im Rechtsverkehr Rechte und Pflichten eingehen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungdsaufsicht (BaFin) hat nun in einer Auslegungsentscheidung geklärt, ob dies nach den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) auch dann uneingeschränkt gilt, wenn die AIF-Investmentgesellschaft eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit ihrer Verwaltung beauftragt hat.

(www.bafin.de)

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