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RdF-News
22.12.2017
RdF-News
BaFin: Ad-hoc-Publizität - Fragen und Antworten zu Veröffentlichungen von Insiderinformationen zu Emissionszertifikaten

Ab dem 3.1.2017 ist gem. Art. 17 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung jeder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate verpflichtet, bestimmte Insiderinformationen öffentlich, wirksam und rechtzeitig bekannt zu geben.

Dies gilt jedoch nur, wenn die Anlage- oder Luftverkehrsemissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Die BaFin hat dazu nun Antworten auf die wichtigsten Fragen (Frequently Asked Questions –FAQs) veröffentlicht. Sie wird diese regelmäßig aktualisieren.

(www.bafin.de)

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