BaFin: Ad-hoc-Publizität - Fragen und Antworten zu Veröffentlichungen von Insiderinformationen zu Emissionszertifikaten
Ab dem 3.1.2017 ist gem. Art. 17 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung jeder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate verpflichtet, bestimmte Insiderinformationen öffentlich, wirksam und rechtzeitig bekannt zu geben.