BaFin: Abfrage bei allen deutschen Kreditinstituten zu cum/cum-Geschäften
Das Bundesfinanzministerium hat am 17.7.2017 ein Schreiben veröffentlicht, das erstmals klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften darlegt. Diese Kriterien ermöglichen es betroffenen Kreditinstituten, etwaige zukünftige Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen einzuschätzen.
Um die Folgen abschätzen zu können, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 18.7.2017 einen Fragebogen an alle deutschen Banken versandt, mit dem sie mögliche zukünftige Belastungen abfragt. Die Institute haben bis zum 20.10.2017 Zeit, die Fragen zu beantworten. Die BaFin möchte sich insbesondere ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben und ob weitere bankaufsichtliche Maßnahmen erforderlich werden könnten.
(www.bafin.de)