Mit seinem Urteil vom 8.2.2017 – Rs. C-562/15 – weist der Gerichtshof zunächst darauf hin, dass nach der Richtlinie 2006/114 jede vergleichende Werbung die Preise objektiv vergleichen muss und nicht irreführend sein darf. Gehören aber sowohl der Werbende als auch die Mitbewerber zu Handelsgruppen, ...